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Rotkreuzkurs Fit in Erster-Hilfe

Ansprechpartner

Herr
Robin Weiße


Tel:   (02043) 4846-55
Fax:  (02043) 4846-23
eMail

Europastr. 26
45968 Gladbeck

Unsere erfahrenen Ausbilder*innen vermitteln den Kursteilnehmer*innen während des Kurses folgende Themen realitätsnah und verbinden diese mit praktischen Übungen:

  • Notfallsituationen erkennen und richtig einschätzen
  • Absetzen eines adäquaten Notrufes
  • Bewusstsein und Atmung eines Betroffenen überprüfen
  • die stabile Seitenlage herstellen
  • spezielle Notfallbilder erkennen und die erforderlichen
  • Maßnahmen ergreifen (Schlaganfall, Herzinfarkt, …)
  • die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen (mit und ohne „Automatischen-Externen-Defibrillator“
  • Wundversorgung
  • die Maßnahmen bei Verschlucken eines Fremdkörpers anwenden (Bolusgeschehen)

Bei den Kursen „Fit in Erster-Hilfe“ handelt es sich um eine Erste Hilfe-Fortbildung, welche bestehende Kenntnise in verkürzter und praxisnaher Form auffrischen soll.
In 4 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten werden die Maßnahmen in Theorie und Praxis vermittelt und im Rahmen von Fallbeispielen in der Handlungssicherheit gefestigt. Schwerpunkte in diesem Fortbildungsangebot sind Wiederbelebung, Verletzungsmuster bei Notfällen im Pflegebereich sowie Lebensrettende Sofortmaßnamen.

Teilnehmer*innen

Das Angebot richtet sich speziell an Pflegekräfte (Pflegefachkräfte von ambulanten Diensten, aber auch für Mitarbeiter von Pflegeheimen), die im Rahmen der Qualitätssicherung mit einem zweijährigen Schulungsturnus im Bereich der Ersten Hilfe teilnehmen. Darüber hinaus richtet es sich an Mitarbeiter*innen in den Bereichen der haushaltsnahen Dienstleistungen und Essen-auf-Rädern. Die Aufzählung ist nicht abschließend - sprechen Sie uns an!

Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte

Die Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte resultiert aus der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 SGB V mit Versorgung der häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und häuslicher Pflegehilfe zwischen den Verbänden der Liga, der freien Wohlfahrtspflege sowie alle weiteren der im Rahmenvertrag aufgeführten Anbieter. Die Fortbildungsverpflichtung untergliedert sich in folgende 4 Bereiche: 

  • aktuelles medizinisches und pflegerisches Wissen
  • Pflegeprozessdarstellung
  • aktuelle Hygienevorschriften
  • Erste Hilfe

Pflegefachkräfte haben mind. 8 Fortbildungsstunden im Jahr in den unter Punkt 3 aufgeführten Bereichen zu absolvieren. Pflegefachkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von 50% und darunter haben mind. 4 Fortbildungsstunden im Jahr nachzuweisen.

Der medizinische Dienst der Krankenkassen, MDK überprüft im Rahmen der Qualitätssicherung den Stand der geleisteten Fortbildungsstunden und informiert bei Verstößen den jeweiligen Leistungsträger.

Kosten

Die Kosten betragen 35,00€.
Eine Kostenübernahme von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ist nicht möglich!

Individuelle Schulungen / Inhous-Schulungen

Sie möchten für Ihren Dienst, Ihr Unternehmen oder Firma einen eigenen Kurs buchen? Kein Problem. Wir bieten Ihnen auch auf Ihr Unternehmen abgestimmte „Fresh-Up´s“ an.
Alle Kurse können auch bei Ihnen als Inhouse-Seminar durchgeführt werden. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen.

Ansprechpartner

Frau
Joline Polz

Tel:   (02043) 4846-54
Fax:  (02043) 4846-23
eMail

Europastr. 26
45968 Gladbeck